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Mitgliederversammlung des Förderverein Stille Straße 10 e.V. am 11.02.2016

  Die Mitgliederversammlung fand am 11. Februar 2016, um 15.30 Uhr in der „Begegnungsstätte für Jung und Alt“, Stille Straße 10 statt.P1050434           Gewählt wurde Eugenie Dreier.  Im Vorstand wird sie die finanziellen Angelegenheiten bearbeiten.

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 Vereinsmitglieder nahmen teil: Dr. Heidi-Knake-Werner Landesvorsitzende der Volkssolidarität Berlin und Edith Udhardt Stadtälteste Berlin
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Gast: Frau Ortrud Georgy Vorsitzende der Volkssolidarität Pankow
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Es nahmen 58 Mitglieder und 1 Gast an der Mitgliederversammlung teil.

Das Vorstandsmitglied Elli Pomerenke wurde einstimmig entlastet.

Ihr wurde für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit gedankt.

Die Satzungsänderung wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

 Neue Fassung 11.02.2016

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und weiteren 6 Stellvertretenden Vorsitzenden. Sie treffen die Entscheidung über die Aufgabenverteilung, u.a. die Übernahme der Aufgaben als Kassierer und Schriftführer.

(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

(3) Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitglieder des Vorstandes gemäß § 26 BGB, können für ihre Tätigkeit eine angemessene Aufwandsentschädigung nach  § 27 Absatz 3, Satz 2 BGB in der Fassung des Ehrenamtsstärkungsgesetzes 2013 erhalten.

(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

(5) Der/die Vorsitzende wird vom Vorstand aus seiner Mitte gewählt.

(6) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind.

(7) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins, insbesondere die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

(8) Vorstandssitzungen finden in der Regel  monatlich statt, mindestens 10 Mal im Jahr. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt mit schriftlicher Bekanntgabe der Tagesordnung durch den/die Vorsitzende, bei dessen/deren Verhinderung durch einen/eine der Stellvertreter/Innen.

(9) Der Vorstand fast seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse des Vorstandes auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden. In jedem Fall sind Vorstandsbeschlüsse schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden zu unterschreiben.